Beratung

Weltweite Sprengstofflogistik

Profitieren Sie von unserem fundierten Know-how im weltweiten Versand von Gefahrgütern der Klasse 1 (Sprengstoffe), Klasse 7 (radioaktiv), zivilem und militärischem Verteidigungsequipment oder Sperrgut auch im Rahmen unserer Beratungsleistungen. Die globalen multimodalen Logistiklösungen der hansa express logistics GmbH verbinden die Vorteile von See, Luft, Schiene, Straße und Lager.

Unsere eigenen LKWs und Zolllager in Deutschland sowie unser globales Netzwerk von Charter- oder Teilcharterschiffen, Linien- oder Charterflügen und inländischen Partnern für den weltweiten Tür-zu-Tür-Transport ermöglichen den effizientesten Weg von der Abholung bis zum Versand an den Kunden. Internationale, länder- oder hafenspezifische Gesetze, Verordnungen, Beschränkungen, Auflagen etc. sind beim Transport von Gefahrgut strikt zu beachten. Wir unterstützen Sie bei all diesen Themen.

Mit unserer mehr als 30-jährigen Erfahrung, unseren Zulassungen, Genehmigungen und unseren hochqualifizierten Mitarbeitern finden wir die für Ihre Bedürfnisse am besten geeignete Lösung, die alle geltenden internationalen, europäischen und nationalen Vorschriften erfüllt.

Zahlreiche namhafte Kunden schätzen unsere Leistungen insbesondere bei Großprojekten, wie z.B. von der Schiffsentladung über eine Verschiffung mit mehreren bewachten LKW-Konvois oder direkt per Bahn zum Zielort. Hierfür stehen wir während der gesamten Transitzeit zur Verfügung, von der Hafenabwicklung, den Zollformalitäten, den polizeilichen Genehmigungen, der Erstellung von Transportdokumenten und Streckenvorschriften, der Begleitung, der Einhaltung von Pausen- und Übernachtungszeiten oder der Verpflegung der LKW-Fahrer bis zur sicheren Übergabe an der Entladestelle. Ein weiteres Beispiel sind internationale Feuerwerkswettbewerbe wie „L’International des Feux Loto-Québec“ oder „Macao International Fireworks Display Contest“.

Wir übernehmen für Sie das gesamte Handling und die Zollformalitäten, indem wir die Feuerwerkskörper und das pyrotechnische Equipment bei den Teams in den jeweiligen europäischen Ländern abholen, zum nächstgelegenen Hafen oder in unser zertifiziertes Lager transportieren, die gesammelte Ware im Container verstauen und (ggf. mit lokalen Partnern) für eine sichere Ankunft an Ihrem Veranstaltungsort sorgen.

Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Ihren Beratungspartner wählen

  • Alles aus einer Hand – alle Dienstleistungen in einem Unternehmen zentralisiert und auch einzeln buchbar
  • Beschaffung von internationalen und europäischen Durchfuhrgenehmigungen sowie deutschen Durchfuhr- und Verbringungsgenehmigungen nach dem Sprengstoffgesetz – SprengG, Strahlenschutzgesetz – StrlSchG, Waffengesetz – WaffG, Kriegswaffengesetz – KrWaffKontrG etc.
  • Ausnahmegenehmigung für verbotene Waffen nach §40 WaffG hansa-express logistics GmbH ist als einer der wenigen Dienstleister in Deutschland im Besitz der vom BKA ausgestellten Ausnahmegenehmigung.
  • Erstellung von Beförderungsdokumenten, die allen geltenden internationalen, europäischen und nationalen Gefahrgutvorschriften wie IMDG/See, IATA/Luft, ADR/Straße, RID/Schiene usw. entsprechen
  • AEO-zertifiziert – wir erledigen Ihre Zollformalitäten (Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr usw.)
  • Handeln als deutscher Hafenagent – wie z.B. zur Zahlung von Terminal Handling Charge (THC), ATB-Importzollreferenz, Containerfreigabe etc.
  • Zolllager für IMO-Klasse 1 und 7 in Deutschland mit einer Kapazität von bis zu 2400 Stück für die Nettoexplosivstoffklasse 1.1 und Platz für etwa 12000 Paletten
  • Sicherheit und bewaffnete Bewachung von Fahrzeugen
  • Eigene LKWs für europäische Transporte bis 16 Tonnen NEQ, ausgerüstet für die höchsten Anforderungen im Sprengstofftransport (ADR EX II & EX III) und ständig zertifizierte Fahrer mit ADR-Lizenz (inkl. Tank, Klasse 1 & 7).
  • Seefracht & Luftfracht
  • Eisenbahntransporte als selbständiger Unternehmer
  • Containerbeladung, Materialumschlag

Lizenzen & Genehmigungen

Seit mehr als 30 Jahren befördern wir gefährliche Güter der Klasse 1 (Sprengstoffe), der Klasse 7 (radioaktiv), zivile und militärische Verteidigungsgüter, verbotene Gegenstände usw. Daher können Sie von unserer umfassenden Erfahrung in Bezug auf Genehmigungsverfahren, Genehmigungen und Lizenzen profitieren.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Bereitstellung und Beantragung von internationalen, europäischen und nationalen

  • Durchfuhrgenehmigungen für Explosivstoffe wie z.B. Verbringungsgenehmigungen der BAM für die innergemeinschaftliche Beförderung von zivilen Explosivstoffen nach § 7 SprengG
  • Durchfuhrgenehmigungen nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG)
  • Durchfuhrgenehmigungen für beschränkte Waffen nach § 40 WaffG
  • Durchfuhrgenehmigungen für militärische Güter nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
  • Bestimmung des Transportweges für gefährliche Güter nach ADR – Fahrwegbestimmung (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route)

Auch bei einer fehlenden CE-Klassifizierung oder der Erstellung einer rechtssicheren Gefahrgutdeklaration (DGD) unterstützen wir Sie gerne.

Zoll Service – AEO

Aufgrund unseres Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) können wir Ihre Zollformalitäten erledigen und Ihre Waren unter Zollverschluss transportieren und lagern.

Zollabfertigung

Die Zollabfertigung ist eine zeitkritische Schlüsselkomponente jeder durchgängigen Lieferkettenlösung. Unsere lizenzierten Zollmakler sind mit der Komplexität der Zollvorschriften, Zölle, Gebühren und Steuern vertraut und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Fiskalvertretung für EU-Kunden

Im Auftrag unserer EU-Kunden übernehmen wir deren Umsatzsteuerverpflichtungen gegenüber den deutschen Finanzbehörden.

Verarbeitungsmodalitäten

  • Aktive Überführung (Einfuhr zur Veredelung und Wiederausfuhr) Zollverfahren, bei dem eingeführte Waren unter Befreiung von der Entrichtung von Zöllen veredelt werden können, wenn diese Waren zur Ausfuhr aus der Gemeinschaft bestimmt sind.
  • Passive Überführung (Ausfuhr zur Veredelung und Wiedereinfuhr) Ausfuhr von Waren im Hinblick auf ihre anschließende Wiedereinfuhr nach Veredelung, Bearbeitung oder Ausbesserung.

Vorübergehende Verwahrung

90 Tage Lagerung von Nicht-Unionswaren gemäß den Richtlinien der Zollbehörde in unserem Zolllager.

Zolllager

Im Rahmen des Zolllagerverfahrens können Nicht-Unionswaren für einen unbegrenzten Zeitraum gelagert werden, ohne dass auf diese Waren Einfuhrabgaben erhoben oder handelspolitische Maßnahmen angewendet werden (Beispiel: Einfuhrgenehmigungen).

Import – Export – Transitabfertigung

Erstellung aller erforderlichen Dokumente wie Ausfuhrbegleitdokumente (EAD) oder für das T1-Verfahren (Versandverfahren) usw.